Diese Dokumente müssen Sie zur ersten
Anreise mit bringen oder bei nur 2. Anreisen via
Whatsapp oder Email zusenden:
-
EU Krankenversicherungskarte (gesetzlich
versichert):
das ist die normale Krankenversichertenkarte
(Plastik-Karte) auf der das EU Zeichen
abgebildet sein muss, das EU Zeichen sieht wie
folgt aus, DE mit Kreisförmigen Sternen herum,
ist meist auf der Rückseite abgebildet (siehe
Bild).
Sollte Ihre KV-Karte ohne EU Zeichen (DE) sein,
stellt Ihre Krankenkasse Ihnen ohne jegliche
Probleme eine Neue aus.
Die Krankenversichertenkarte muss am Tag der
Anmeldung (erste Anreise) für mindestens 7
Monate gültig sein.
- Privat
Krankenversichert: da auf den
Plastik-Karten von privat versicherten kein EU
Zeichen abgebildet ist, benötigen Sie eine
Bestätigung Ihrer Krankenkasse das Sie EU Weit
versichert sind. Die Krankenkassen stellen es
meist innerhalb paar Tage aus oder kann direkt
bei der Krankenkasse abgeholt werden.
- Personalausweis oder
Reisepass: muss am Tag der Anmeldung
(erste Anreise mindestens 7 Monate gültig sein.
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Kontoauszüge: auf
Ihren Namen lautende Kontoauszüge, der letzter 3
Monate, mit regelmäßigen Geldeingang. Das
Ausländeramt fordert einen Nachweis, dass Sie
über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.
Erforderlich zur Wohnitzanmeldung.
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Schulabschluss Zeugnis (mind. 8
Klasse oder Berufsschule)
HINWEIS: Nicht
EU Bürger können den EU
Führerschein nicht erwerben!
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