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Der Ablauf EU Führerschein
Erwerb PL
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Fahrschulen in Slubice und Gorzow in
Polen seit 2006
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...und so geht´s, in 3 Schritten zum neuen EU
Führerschein
( gültig für
2025 ) |
- erste Anreise: Montag früh 8
UHR ist Anmeldetag, Sie kommen zur ersten Anreise 1
Tag (bei weiter Anreise) vorher Sonntag,
ins Hotel Kaliski oder Hotel Ihrer Wahl nach Slubice
Polen, Sie werden Montag früh 8 Uhr vom Hotel
abgeholt. Zur Beantragung der
polnischen Bürgerkarte und fahren mit den
Theorie Unterlagen am selben Tag ab
spätestens 16 Uhr wieder nach
Hause.
- zweite Anreise: ab 2-3 Monate später: Ihre Theorieprüfung,
genaues Datum flexibel vereinbar,
Aufenthalt 1 Tag.
- dritte Anreise: Ihre Praxisprüfung,
Termin wird Zeitnah, nach der Theorie
Prüfung in Absprache vereinbart, Aufenthalt
4-5 Tage.
EU
Führerschein Fahrerlaubnis Erteilung ab
Wohnsitzmeldung (erste Anreise) nach Ablauf von 185 Tagen.
Zusammengefasst: - insgesamt nur
3 Anreisen -
PKW 4 Tage
Aufenthalt / Motorrad + PKW 5 - 6 Tage Aufenthalt -
Wohnsitz offiziell gemeldet für
7 Monate (185 Tage
Regel) - von Anfang bis zum
Führerschein erhalt, durchweg komplett deutschsprachige
Betreuung.
(Für Praxis erprobte Fahrer, die
schon mal einen Führerschein hatten, sind die
Prüfungen in Polen, sicherlich zu bestehen.)
Durchgefallen? Nachprüfung kostet
Pauschal 500 Euro.
Prüfungen Theorie + Praxis, finden im
staatlichen Prüfungszentrum statt. Sämtliche Fahrschulen im
ganzen Landeskreis (ca. 100 KM Umkreis) "es gibt nur dieses eine
Prüfungszentrum" müssen dort
Ihre Prüfungen absolvieren. (Theorie am PC auf
deutsch inkl. Dolmetscher).
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Führerschein Erteilung
gemessen ab Datum der
Wohnsitzmeldung --->
nach Ablauf von
185 Tagen
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!
Führerschein Erteilung nach
8-12 Wochen NICHT möglich ! |
es gibt in der europäischen
Führerschein Richtlinie zwar Ausnahmen die eine
Fahrerlaubnis Erteilung auch vor Ablauf der 185
Tage zulassen, jedoch
es fehlt hier die Definition
"was sind persönliche Bindungen zu einem EU Statt", hier
fehlt ein eindeutiges EuGH Urteil - bis dahin sind
solche Führerscheine in D nicht anerkannt,
es wird empfohlen zwingend die 185 Tage
Wohnsitz Regel einzuhalten. |
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Bei uns erwerben Sie
den
EU Führerschein gemäß der
3. EU Führerscheinrichtlinie |
Klasse A Motorrad,
Klasse B PKW oder A + B
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- Warum die 185
Tage Regel?
Die 3.EU-Führerscheinrichtline sieht für alle 28 EU Staaten
zur Erteilung eines EU Führerscheins (Zuständigkeit
EU Staat) die 185 Tage Regel vor. Wird die 185
Tage Regel nicht eingehalten, ist dies die Grundlage,
die den deutschen Behörden gegeben wird, um evtl. rechtliche Schritte
einleiten zu können. Die 185 Tage Regel ist zwingend
einzuhalten (EU-Recht).
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98% bestehen
die Prüfungen beim ersten mal. Alljährliche behördliche
Auszeichnungen für die Fahrschule, ersichtlich
für jedermann direkt im Büro der Fahrschulen.
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...mit Einhaltung der 185
Tage Regel, Wohnsitz für 7 Monate.
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...von offiziellen polnischen
Behörden erteilter EU Führerschein.
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...ohne
Umschreibung, ohne Registrierungspflicht EU Weit gültig.
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seit 2006
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