- Klasse C LKW - früher Klasse 2
- Beinhaltet Klasse C1
nur mit Klasse B (Voraussetzung Klasse B)
ab 18 Jahre
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl.
erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches
Gutachten.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit
nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg) Kraftomnibusse im Inland
über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste -
gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung
des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der
Überführung an einen anderen Ort.
Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung
unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl.
eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
|