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Urteile - Anerkennung - EU Führerschein

Die Urteile beziehen sich auf die Anerkennung einer ausländischen EU Fahrerlaubnis, die trotz vorheriger deutscher MPU Auflage im EU Ausland Polen, Tschechien, Ungarn u.s.w. erworben wurde.

Urteile EUGH - Europäischer Gerichtshof

! Entscheidungen vom EUGH sind nationalen Entscheidungen übergeordnet !

! Die 7 bisherigen EUGH Entscheidungen liefen gegen Deutschland !

7. 26.04.2012
EUGH URTEIL vom 26.04.2012 C‑419/10 zur VGH München Vorlage an den EUGH

Nun ist es amtlich, Deutschland muss bei bestehender deutscher MPU Auflage einen neu erworbenen ausländischen EU Führerschein auch nach dem 19.01.2009 anerkennen.

Doch lesen Sie selbst das Original EUGH Urteil zur VGH München Vorlage:
 
Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde.
 
Quelle: EUGH URTEIL 26.04.2012 klicken Sie hier

Reaktion b.z.w. Bewertung der ARD zum Urteil Link zum Video hier klicken
6. 01.03.2012
EUGH URTEIL AZ. C‑467/10 zum 19.01.2009
ausländischer EU Führerschein "wenn ordentlich mit Wohnsitz erworben" muss trotz deutscher MPU Auflage auch nach dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt werden.

Vorlage des LG Gießen an den EUGH - es geht um die Anerkennung eines im EU Ausland erworbenen EU Führerscheins, der trotz deutscher MPU Auflage im EU Ausland erworben wurde und nach dem 19.01.2009 erteilt wurde.

Bisher hat Deutschland in den meisten Bundesländern z,B, Bayern, BaWÜ, NRW, Niedersachsen ec. einen EU Führerschein der im EU Ausland erworben wurde nur deshalb aberkannt weil dieser nach dem 19.01.2009 erteilt wurde, ab diesem Datum gilt ein Paragraph 11/4 in der neuen 3. EU Führerscheinrichtline, den es zwar fast identisch schon in der 2. EU FS Richtline gab und besagt das wenn "auf deutsch" eine MPU Auflage besteht und ein anderer EU Staat erteilt einen Führerschein, dieser dann hier in Deutschland nicht anerkannt werden muss.

Jedoch hat der EUGH diesen Paragraph in der 2.EU FS Richtline, der bis zum 18.01.2009 galt, soweit eingeschränkt, das dieser praktisch nicht anwendbar war, ab dem 19.01.2009 galt dann der neue Paragraph 11/4 der 3.EU FS Richtline, der im Kern der selbe geblieben ist, jedoch war es eben ein "NEUER" Paragraph und für die meisten Bundesländer gut genug, trotz der bisherigen Rechtsprechung des EUGH einen ausländischen EU Führerschein, der nach dem 19.01.2009 trotz deutscher MPU Auflage im EU Ausland erteilt wurde abzuerkennen.

DAS GEHT NUN NICHT MEHR - LAUT EUGH URTEIL VOM 01.03.2012 ist in diesem Punkt die "alte" 2. EU FS Richtlinie auf die neue 3.EU FS Richtlinie übertragbar.

BEUDEUTET, das ein ausländischer EU Führerschein auch nach dem 19.01.2009 mit ordentlichem Wohnsitz erteilt, trotz deutscher MPU Auflage in GANZ Deutschland anerkannt werden MUSS.

QUELLE EUGH URTEIL VOM 01.03.2012 HIER DAS ORIGINAL EUGH URTEIL: KLICK

 
5. C‑445/08 EUGH Europäischer Gerichtshof, Wierer:
BESCHLUSS vom 09.07.2009 veröffentlicht am 16.09.2009 zum deutschen Argument "SCHEINWOHNSITZ" (Vorlage des VGH Mannheim an den EUGH vom 09/2008)

ausländischer ("polnischer") EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage und bei gleichzeitigem deutschen und polnischem Wohnsitz nach der Sperrfrist erworben, muss von Deutschland anerkannt werden.

QUELLE: EUGH Beschluss 09.07.2009 veröffentlicht am 16.09.2009, In der Rechtssache C‑445/08 Land Baden Württemberg gegen Kurt Wierer, hier lesen Sie den kompletten Beschluss KLICK
4. C-329/06 EUGH Urteil 26.06.2008 Wiedemann, Funk, Urteil:
ausländischer EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage erworben, Deutschland verbot die Nutzung des tschechischen Führerscheins.

Begründung: Rechtsmissbrauch, der Führerschein wurde nur zur Umgehung der MPU erworben, dieser Ansicht folgte der EUGH nicht, EU Führerscheine mit entsprechendem ausländischen eingetragenen Wohnsitz müssen laut EUGH in Deutschland anerkannt werden.

RECHTSMISSBRAUCHS-ARGUMENT vom EUGH gekippt. Deutschland konnte jedoch einen Teilerfolg verbuchen, ist im ausländischem EU Führerschein der deutsche Wohnsitz eingetragen, muss Deutschland "solche" EU Führerscheine nicht mehr anerkennen.
QUELLE: KLICK
3. C-340/05 EUGH Beschluss 28.09.2006 Kremer:
Kremer Beschluss: ausländischen EU Führerschein trotz vorheriger deutscher MPU Auflage erworben, ohne jedoch eine Sperrfrist gehabt zu haben. EU Führerschein muss anerkannt werden.
QUELLE: KLICK
2. C-227/05 EUGH Beschluss 06.04.2006 Halbritter:
Halbritter Beschluss: nachträgliche MPU Auflage auf neu erworbene ausländische EU Führerscheine ist nicht rechtens und Umschreibung in einen deutschen Führerschein einer solch erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis, Deutschland muss umschreiben.
QUELLE: KLICK
1. C-476/01 EUGH Urteil 29.04.2004 Kapper:
Kapper Urteil: Verstoß gegen die 185 Tage Regel, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Deutschland muss trotz den Verstößen den ausländischen EU Führerschein anerkennen, EU Führerschein darf nur vom Ausstellerstaat entzogen werden.
QUELLE: KLICK

Deutsche Urteile zur Anerkennung von ausländischen EU Führerscheinen, die trotz MPU Auflage in Deutschland erworben wurden: (wir beschränken uns auf höchstrichterliche Urteile)

29.07.2010
OVG Saarland Beschluss vom 16.06.2010
Akz. 1 B 204/10; 1 D 232/10:
ausländischer EU Führerschein nach dem 19.01.2009 erworben, muss trotz deutscher MPU Auflage in Deutschland anerkannt werden.
Das Saarland ist nun das Dritte (Hessen, Rheinland Pfalz) Bundesland der den 19.01.2009 als Stichtag zur Aberkennung von ausländischen EU Führerscheinen aufgrund der bisherigen EUGH Rechtsprechung als unzulässig erachtet.

Der EU Führerschein Besitzer darf also in Deutschland trotz MPU Auflage fahren.

Auszug Beschluss OVG Saarland:

OVG Saarlouis Beschluß vom 16.6.2010, 1 B 204/10; 1 D 232/10

Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen

Leitsätze

Es ist zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Ausnahme von der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen auch unter der Geltung des Art. 11 Abs. 4 RL 2006/126/EG auf-rechterhalten wird.

Tenor

Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Mai 2010 - 10 L 231/10 - wird dem Antragsteller für das erstinstanzliche Verfahren vollumfänglich Prozesskostenhilfe - ohne Ratenzahlungen - unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. T. B. bewilligt
sowie die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers - auch - hinsichtlich der unter Nr. 1 des Bescheids des Antragsgegners vom 5. März 2010 getroffenen Feststellung wiederhergestellt und hinsichtlich der unter Nr. 5 des Bescheids erfolgten Gebührenfestsetzung angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last.

QUELLE:
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=2922&Frame=2

10.05.2010
OVG Koblenz Beschluss vom 17.02.2010
Az.10 B 11351/09.OVG

ausländischer tschechischer EU Führerschein nach dem 19.01.2009 erteilt, muss trotz MPU Auflage in Deutschland anerkannt werden.
Quelle:
klicken sie hier

04.12.2009
VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009 polnischer
EU Führerschein muss auch nach dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt werden.
Es ging um eine Entscheidung vom VG Kassel (Juli 2009) die einen polnischen Führerschein erteilt am 02 Februar 2009 in SLUBICE (unsere Fahrschule), aufgrund der neuen 3.EU Führerscheinrichtlinie die zu teilen am 19.01.2009 in Kraft getreten ist, nicht anerkennen wollte, das höchste Verwaltungsgericht in Hessen, nämlich der VGH Hessen hat die Entscheidung vom VG Kassel nun aufgehoben.
Quelle: VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009 hier KLICKEN

12.05.2009
Oberverwaltungsgericht Lüneburg Niedersachsen Beschluss vom 12.05.2009:
Ausländischer EU Führerschein muss anerkannt werden.
Quelle: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200800032412%20ME
  
23.01.2009

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss vom 23.01.2009:
EU Führerschein ist gültig, zur Anerkennung von ausländischen EU Führerscheinen in 3 Fällen: Aktenzeichen: 1 B 378/08, 1 B 437/08, 1 B 438/08

Danach ist es den deutschen Führerscheinbehörden aufgrund europarechtlicher Vorgaben verwehrt, einer EU-Fahrerlaubnis die Gültigkeit für das Bundesgebiet in Fällen abzuerkennen.
Quelle:  KLICK

Kommentar euro-pappe.de: das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Führerschein erteilt vor dem 19.01.2009), EU Führerschein gültig und nach dem 19.01.2009 erteilt OVG Saarland, VGH Hessen und OVG Koblenz folgen dem Urteil des EUGH (Europäischen Gerichtshof) vom 26.06.2008, ist im neu erworbenen ausländischen EU Führerschein der entsprechende ausländische Wohnsitz eingetragen und liegen keine Informationen vom Austellerstaat vor, das kein Wohnsitz bestand, muss dieser ausländische EU Führerschein ohne Einschränkungen anerkannt werden.

Abschließend:
hier können Sie ebenfalls eine neutrale Aufstellung der aktuellen Urteile in Bezug auf den sogenannten "Führerscheintourismus" nachlesen: KLICK

 
 
 

Urteile EUGH europäischer Gerichtshof zur Anerkennung eines im EU Ausland erworbenen EU Führerscheins z.B. Polen Tschechien Ungarn Bulgarien Rumänien Slowakei ohne MPU Fahrerlaubnis erworben, Führerschein zurück trotz MPU nicht jeden muss zum Idiotentest.