Können Sie praktisch gesehen in
25 EU Staaten verwirklichen, schlicht ausgedrückt, es
gibt in 25 EU Staaten keine MPU.
Deutschland hat eine MPU Form die
es in abgeschwächter Form nur noch vergleichsweise in
Österreich gibt, dort im "schönen" Österreich nennt sich
das ganze VPU.
Die Messlatte der MPU ist derart
Hoch angelegt, das anscheinend kein anderes EU Land
diese Hohen Anforderungen mit tragen möchte, ob die MPU
sinnvoll ist oder nicht, gutes für die
Verkehrssicherheit bringen kann oder eher doch mehr
Existenzen zerstört, das möchten wir von euro-pappe.de
nicht kommentieren.
Letztlich muss jeder für sich
selbst entscheiden ob die MPU sinnvoll ist, ob die MPU
auch als Chance gesehen werden könnte oder ein Umzug in
ein anderes EU Land eine Alternative wäre, jedenfalls
werden in insgesamt 25 EU Staaten die keine MPU haben,
auch Führerscheine entzogen und wiedererteilt.
Die entscheidende Frage
kann nur lauten:
wenn jemanden in Deutschland der
Führerschein entzogen wird und dieser nur mit
absolvierter positiver MPU wieder erteilt wird,
kann/muss der Führerschein dann von einem anderen EU
Staat nach Wohnsitzname neu erteilt werden und muss
dieser neu erteilte Führerschein dann von Deutschland
anerkannt werden, wohl wissend das keine MPU
durchgeführt wurde?
In 25 EU Staaten gibt es
keine MPU, das ist Fakt:
Wenn Sie nun in Deutschland zur
Wiedererlangung Ihres Führerscheins eine MPU positiv
erbringen müssen, Sie ziehen jedoch in einen anderen EU
Staat, muss es Ihnen doch möglich sein, in Ihrer neuen
Wahl Heimat einen neuen Führerschein zu erwerben, der
selbstverständlich in ganz Europa "inklusive
Deutschland" gültig ist.
Wenn Sie in einen anderen EU Staat
umgezogen sind, könnten Sie in Deutschland auch wenn Sie
möchten keine MPU absolvieren, den Deutschland wäre
nicht für die Führerschein Erteilung zuständig,
zuständig ist der EU Staat in den Sie umgezogen sind.
Sollten Sie wieder nach
Deutschland zurück ziehen, muss Ihr neu erworbener
Führerschein ohne wenn und aber (EUGH 2004 Fall Kapper)
anerkannt werden, jede weitere Nachkontrolle Ihres
Führerscheins ist nach unserer Meinung und des EUGH
(Europäischer Gerichtshof) nicht akzeptabel, desweiteren
entspricht eine Nachkontrolle eines neu ausgestellten EU
Führerscheins bestimmt nicht dem europäischen Gedanken
und schon gar nicht der europäischen
Niederlassungsfreiheit.
Der EUGH Europäische Gerichtshof
hat der Niederlassungsfreiheit in insgesamt 5
Entscheidungen einmal im Jahre 2004, 2 Entscheidungen im
Jahre 2006, im Juni 2008 und Juli 2009 den Vorrang vor der
MPU gegeben und entsprechend 5 mal gegen Deutschland
entschieden.
lesen Sie mehr zu den insgesamt 5
EUGH Entscheidungen unter
"Urteile"
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